ACHTUNG! VIRTUELLES HAUSVERBOT!
Wir nehmen hiermit ausdrücklich unser virtuelles Hausrecht gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Kleinhaus, AZ. 312 O 83/07, war:

Das Betreten unserer Webseiten ist für Polizisten, Richter & Anwälte verboten! Für Angehörige journalistischer Berufe in Ausübung ihrer Tätigkeit ist das Betreten unserer Webseiten nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Dieses Verbot gilt auch für Personen, die von einem Angehörigen des vorgenannten Personenkreises mit dem Besuch unserer Webseiten beauftragt wurden. Es gilt unabhängig davon, ob der Abruf aus Deutschland oder aus dem Ausland erfolgt.
Das Betreten unserer Internet-Seiten darf grundsätzlich keinem Zweck dienen, durch den uns Schaden entsteht oder entstehen könnte. Die Verwendung unserer Seiten für Abmahnungen oder Klagen hingehend ist unzulässig. Mit dem Anklicken der Links, die von hier zu unseren weiteren Seiten führen, erklären Sie sich hiermit rechtsverbindlich einverstanden.

Bevor Ihr unsere Homepage betretet möchten wir Euch darauf hinweisen, dass vorhandenes Bildmaterial im Rahmen des Jugendschutzgesetztes für Internetpräsenz nur einen Zugang ab Mindestalter 18 Jahre erlaubt. Wir bitten daher darauf zu achten entsprechende Vorkehrungen oder evtl. Einstellungen an Eurem Computer vorzunehmen.
Ich werde diese Regeln